Covid - Green Pass

Digitales COVID-Zertifikat der EU

Seit dem 1. Juli gilt das digitale COVID-Zertifikat der EU (Green Pass). Es gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten und erleichtert das Reisen zwischen Ländern und Regionen.

Wer hat Anrecht auf das Zertifikat?

  • Geimpfte (gültig ab dem 15. Tag nach der Erstimpfung bis zur Zweitimpfung sowie für 365 Tage ab der Zweitimpfung)
  • Genesene (gültig für 180 Tage ab dem ersten positiven PCR-Test)
  • Getestete (gültig für 72 Stunden ab dem negativen PCR-Test oder 48 Stunden ab dem negativen Antigentest)

Weitere Informationen darüber, welche Voraussetzungen für das COVID-Zeritifkat der EU erforderlich sind, finden Sie auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes zum GreenPass.

    Wie erhalte ich das Zertifikat?

    Geimpfte, Genesene und Getestete erhalten eine Mitteilung über Mail oder SMS und können anschließend das persönliche digitale Covid-Zertifikat der EU (Greenpass) auf folgenden digitalen Plattformen herunterladen:

    • CIVIS (mittels SPID oder elektronische Identitätskarte, Gesundheitskarte, Steuernummer, E-Mail oder Handy-Nummer)
    • Elektronische Gesundheitsakte (EGA)
    • www.dgc.gov.it: mit der Gesundheitskarte oder digitalen Identität (SPID oder elektronische Identitätskarte) sowie dem persönlichen Code
    • App IO (mittels SPID oder elektronische Identitätskarte)
    • App Immuni (mit der Gesundheitskarte und persönlichem Code)

    WICHTIG! Das Zertifikat kann sowohl in ausgedruckter Form als auch digital verwendet werden. Für das Lesen des QR-Codes ist die kostenlose App "Verifica C19" erforderlich.

    Was tun, wenn Sie den Grünen Pass nicht erhalten haben?

    Sie können den Autorisierungscode für den Erhalt der grünen Bescheinigung online auf dieser Seite abrufen: https://www.dgc.gov.it/spa/public/reqauth.

    Sie haben eine Steuernummer, aber sind nicht in das Gesundheitssystem (SSN) eingetragen? Auf www.dgc.gov.it gibt es eine Funktion, mit der Sie das Covid-Zertifikat mit der Steuernummer und mit Angabe des Tages der Impfung erhalten können (gilt nur für Steuernummern, die nicht in das System der Gesundheitskarte eingetragen sind).

    Es ist auf dem italienischen Staatsgebiet weiterhin möglich, den Impfnachweis des Südtiroler Sanitätsbetriebes anstatt der grünen Bescheinigung vorzuweisen, falls man den Green Pass noch nicht erhalten hat.

    Für Informationen zum digitalen COVID-Zertifikat der EU:

    • Bürgertelefon der Landesagentur für Bevölkerungsschutz: 800 751 751
    • Südtiroler Sanitätsbetrieb: Tel. 0471 43 57 00 oder greenpass@sabes.it
    • Webseite der Regierung: www.dgc.gov.it

    Was tun, wenn Sie den Grünen Pass nicht erhalten haben?

    Sie können den Autorisierungscode für den Erhalt des Grünen Passes online auf dieser Seite abrufen: https://www.dgc.gov.it/spa/public/reqauth. Oder Sie schreiben eine Mail an greenpass@sabes.it.

    Quelle: Autonome Provinz Bozen; Südtiroler Sanitätsbetrieb - Stand: 13.08.2021

    Welche Regeln gelten für Schutzhütten?

    Für eine Übernachtung in gemeinschaftlichen Schlafräumen von Schutzhütten, Herbergen und Berggasthäusern braucht es die "grüne Bescheinigung"; zulässig ist auch ein vor Ort durchgeführter Test zum SARS-CoV-2-Nachweis mit negativem Ergebnis. 

    Quelle: Anlage A - Fassung laut Beschluss der Landesregierung Nr. 571 vom 29.06.2021 - Stand: 06.08.2021

    Muss die "Grüne Bescheinigung" beim Zutritt kontrolliert werden? 

    Betreiber, die Aktivitäten ausüben, für welche eine "Grüne Bescheinigung" vorgesehen ist, müssen sich diese vorzeigen lassen.

    Quelle: Anlage A - Fassung laut Beschluss der Landesregierung Nr. 571 vom 29.06.2021 - Stand: 06.08.2021

    Gibt es Personengruppen, für die das COVID-Zertifikat der EU nicht verpflichtend ist?

    Kinder unter 12 Jahren brauchen kein Zertifikat.

    Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 30.06.2021

    Warum muss ich dennoch die AHA-Regeln einhalten?

    Der Antigen-Schnelltest gibt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen keine 100%ige Garantie dafür, dass eine negativ getestete Person keine Infektion aufweist. Bei geimpften und geheilten Personen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie das Virus tragen gering, aber dennoch nicht auszuschließen. Deshalb ist es wichtig, auch weiterhin vorsichtig zu sein und die AHA-Regeln einzuhalten. In den Innenbereichen gelten die Vorsorge-Regeln weiterhin wie bisher. 

    Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 30.06.2021

    Gilt der Nachweis von Antikörpern für das COVID-Zertifikat der EU?

    Nein, der Nachweis von Antikörpern ist für ddas COVID-Zertifikat der EU nicht ausreichend.

    Es gibt derzeit keinen Wert an Antikörpern, der aussagen würde, wie lange eine Infektion zurückliegt und wie viel Schutz die Person noch hat. Der Nachweis über das Vorhandensein von Antikörpern im Blut bedeutet deshalb nicht zwangsweise, dass damit ein Infektionsschutz (Immunität) gegeben ist.

    Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 30.06.2021

    Wer gilt als Genesen?

    Als klinisch von Covid-19 genesen gilt eine Person, die nach Auftreten klinischer Symptome (Fieber, Schnupfen, Husten, Halsschmerzen…) asymptomatisch wird, wenn diese abklingen. Die klinisch geheilte Person kann weiterhin positiv auf Sars-CoV-2 getestet werden. 

    Achtung: Die Genesungsbestätigung kann nur ausgestellt werden, wenn die Infektion mit dem Coronavirus mit einem positiven Testergebnis nachgewiesen wurde.

    Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 11.05.2021

    Wie lang gilt der Green Pass?

    Die Gültigkeit der Bestätigung hängt von der Art der Gesundheitsleistung ab.
     

    A) Impfung: 

    1. Falls die erste von zwei erforderlichen Impfdosis verabreicht wurde, wird die Bestätigung ab dem 12. Tag der Impfung generiert und ist ab dem 15. Tag bis zur darauffolgenden Dosis gültig, jedoch maximal 42 Tage lang bei Pfizer und Moderna und 84 Tage bei AstraZeneca. Wird z.B. erst 60 Tage nach der Erstimpfung mit Pfizer, die Zweitdosis verabreicht, verfällt der Greenpass ab dem 42. Tag. Nach der zweiten Impfung wird jedoch ein Greenpass 2/2 ausgestellt, der bereits am Tag nach der Impfung gültig ist.

    2. Falls eine Zweitdosis verabreicht wurde oder eine Einzeldosis nach einer überstandenen Infektion, wird die Bestätigung innerhalb weniger Tage ausgestellt. Diese gilt für 12 Monate ab dem Datum der Impfung bzw. Genesung.

    3. Im Falle einer Einmal-Dosis wird die Bestätigung ab dem 15. Tag der Verabreichung generiert und ist für 12 Monate gültig.

    B) negativer PCR-Test oder Antigentest (auch Nasenflügeltest)

    Im Falle eines negativen PCR- oder Antigentests wird die Bestätigung innerhalb weniger Stunden ausgestellt und gilt für 48 Stunden ab der Testung.
     

    C) Genesung

    Für an Corona Genesene wird die Bestätigung am Tag nach der Genesung ausgestellt und gilt für 180 Tage (6 Monate). Wenn eine Impfung innerhalb von 12 Monaten gemacht wird, gilt der Impfzyklus als abgeschlossen.


    Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 01.10.2021

    Wann erhalte ich das COVID-Zertifikat?

    Alle, die bereits den Südtiroler CoronaPass besitzen, werden per E-Mail oder SMS vom Gesundheitsministerium darüber informiert, dass sie das COVID-Zertifikat auf den verfügbaren Plattformen (dgc.gov.it, App Immuni oder App IO) herunterladen können. Wer die App IO bereits installiert hat, erhält eine entsprechende Benachrichtigung auf dieser App.

    Datum: 30.06.2021 

    Ist das COVID-Zertifikat der EU fälschungssicher?

    Das digitale COVID-Zertifikat der EU enthält einen QR-Code mit elektronischer Signatur zum Schutz vor Fälschung. Bei einer Kontrolle werden QR-Code und Signatur überprüft. Die Echtheit und Gültigkeit des Zertifkats werden mit jeweiligen nationalen Apps kontrolliert. In Italien wurde dafür die App „Verifica C19“ entwickelt, die kostenlos vom App- oder Play-Store heruntergeladen werden kann.

    Datum: 30.06.2021 

    Ich bin geimpft, habe aber noch kein digitales Covid-Zertifikat erhalten. Kann ich bei Bedarf anstelle des digitalen Zertifikats auch den Impfnachweis des Südtiroler Sanitätsbetriebes vorweisen?

    Auf dem italienischen Staatsgebiet ist es bis auf weiteres möglich, den Impfnachweis des Südtiroler Sanitätsbetriebes anstelle des digitalen Covid-Zertifikats vorzuweisen, falls man dieses noch nicht erhalten hat.

    Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 13.08.2021

    Wie bekomme ich den Code (AUTHCODE), um das Zertifikat zu erhalten?

    Sobald der Grüne Pass generiert worden ist, sendet die nationale Plattform eine Nachricht mit dem AUTHCODE an diejenige E-Mail-Adresse bzw. ein SMS an diejenige Handynummer, die Sie bei der Impfung oder beim Antigentest/PCR-Test oder bei der Ausstellung der Genesungsbestätigung angegeben haben, der mit dem Zertifikat verknüpft ist. Dieser Code ermöglicht es Ihnen, das Zertifikat, zusammen mit den Daten der Gesundheitskarte, auf dgc.gov.it oder auf der Immuni App zu erhalten. Befolgen Sie die Anweisungen der Nachricht und beachten Sie, dass der Absender „Ministero della Salute“ (noreply.digitalcovidcertificate@sogei.it) für E-Mails ist und „Min Salute“ für SMS.

    Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 07.09.2022

    Wie kann ich meinen AUTHCODE abrufen?

    Ab 30. Juli 2021 können Sie Ihren AUTHCODE-Code autonom und jederzeit abrufen, wenn Sie ihn verloren haben bzw. nicht erhalten haben, obwohl Sie geimpft, getestet oder von COVID-19 geheilt sind.

    Dazu können Sie unter www.dgc.gov.it die entsprechende Funktion aufrufen oder diesen Link verwenden (Ottieni il codice AUTHCODE - Certificazione verde COVID-19 dgc.gov.it).

    Sie können das digitale COVID-Zertifikat der EU (Green Pass) jederzeit über SPID/CIE abrufen oder die App Immuni oder App IO herunterladen.

    Alternativ dazu können Sie Sich auch an Ihren Hausarzt oder Ihre Apotheke wenden und Ihre Steuernummer und Ihre Krankenversicherungskarte vorzeigen. Daraufhin kann der Arzt oder Apotheker die Bescheinigung mit dem QR-Code entweder ausdrucken oder an eine von Ihnen gewünschte E-Mail-Adresse senden.

    Er/Sie hat jedoch nicht die Möglichkeiten festzustellen, warum der Greenpass nicht ausgestellt wurde. Dazu schicken Sie bitte eine Mail an greenpass@sabes.it und beschreiben das Problem, vergessen Sie bitte auch nicht, die personenbezogenen Daten anzugeben.

    Wenn Sie im Personenregister der italienischen Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland (AIRE) eingetragen sind, ein Diplomat, Angestellter der EU oder einer internationalen Organisation oder ein Familienmitglied eines solchen sind, müssen Sie nicht beim nationalen Gesundheitsdienst registriert sein, um das Zertifikat zu erhalten.

    Wählen Sie dafür die Option "Utente non iscritto al SSN vaccinato in Italia " aus wenn Sie das Formular unter dem Link (https://www.dgc.gov.it/spa/public/home) ausfüllen.

    Informationen zum nationalen Greenpass finden Sie unter www.dgc.gov.it im Bereich "FAQ". Für technische Hilfestellungen ist das Call Center unter 0800 91 24 91 (täglich von 8 bis 20 Uhr) erreichbar oder Sie schreiben an cittadini@dgc.gov.it.

    Für Informationen zu Gesundheitsfragen können Sie die Nummer 1500 anrufen (24 Stunden am Tag erreichbar).

    Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 13.08.2021

    Sind meine personenbezogenen Daten während der Zertifizierungsüberprüfung geschützt?

    Durch die Verwendung einer Verifizierungs-App, die in Italien „VerificaC19“ heißt, können die Mitarbeiter die Gültigkeit und Echtheit des Zertifikats überprüfen. Es ist ausreichend, den QR-Code des Zertifikats herzuzeigen. Falls Sie dieses in Papierform benützen, können Sie Ihre persönlichen Daten schützen, indem Sie das Blatt falten. Aus dem QR-Code ist nicht ersichtlich, welcher Gesundheitsstatus zum grünen Zertifikat berechtigt hat. Die einzigen personenbezogenen Daten, die der Betreiber einsehen kann, sind diejenigen, die er benötigt, um sicherzustellen, dass die Identität der Person mit der des Inhabers des Zertifikats übereinstimmt. Bei der Überprüfung werden keine Informationen über den Bürger auf dem Gerät gespeichert.

    Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 09.07.2021

    Ich habe nach der Impfung keinen Greenpass erhalten. Kann ich trotzdem z.B. ins Kino, Theater, Museum, Restaurant oder in die Schule gehen? Was ist mit sportlichen Aktivitäten, wo ein Greenpass erforderlich ist?

    Wer nach der Impfung noch keinen Greenpass erhalten hat, kann inzwischen die Impfbestätigung, die vom Südtiroler Sanitätsbetriebs ausgestellt worden ist, vorweisen. Die Impfbestätigung ist vorerst 15 Tage nach der Erstimpfung dem Greenpass gleichgestellt.

    Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 08.09.2021

    Ich bin genesen bzw. habe die Erstimpfung erhalten. Beim Scannen meines QR-Codes scheint anstelle des grünen Häkchens ein blaues Kreuz auf. Ist mein Greenpass nicht gültig?

    Ja, der Greenpass ist gültig – allerdings nur in Italien und nicht für Reisen ins Ausland. In Italien erhalten Genesene bzw. Personen, die erst eine Impfung erhalten haben, auch den Greenpass. Dieser wird beim Scannen des QR-Codes mit einem blauen Kreuz dargestellt.

    Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 08.09.2021

    Welcher Status gilt, wenn jemand den Impfzyklus abgeschlossen hat und sich mit dem Coronavirus infiziert und somit auch einen Genesenstatus hat – geht damit der Status als Geimpfter veloren?

    Wenn mehr als 14 Tage zwischen Impfzyklus und Erkrankung liegen, also der Impfzyklus abgeschlossen war, gilt der Greenpass gilt für 12 Monate ab der Infektion. Wenn zwischen Impfzyklus und Erkrankung weniger als 14 Tagen liegen, werden Impfung und Genesung als 1 Ereignis gezählt und der Greenpass gilt für 12 Monate ab der Impfung.

    Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 01.10.2021

    Die Gültigkeitsdauer des Greenpasses bei abgeschlossenem Impfzyklus (2 Impfungen bzw. 1 Genesung + 1 Impfung) wurde auf 12 Monate verlängert. Muss ich diesbezüglich etwas tun?

    Die Kontrollmechanismen der App VerificaC19 wurden automatisch angepasst.

    Wenn gewünscht, kann sich der Bürger/die Bürgerin jedoch mit dem gleichen Authcode einen überarbeiteten Greenpass herunterladen, auf dem unten die neue Gültigkeit angegeben ist, nämlich 12 Monate.

    Wer den Authcode nicht mehr findet, kann in Google nach „recupera authcode“ suchen und sich mit den Daten auf der Rückseite der Gesundheitskarte den Authcode und danach auch den Greenpass herunterladen.

    Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 01.10.2021

    Wer erhält eine Zusatzdosis?

    Für immungeschwächte Personen ist eine Zusatzdosis vorgesehen. Es müssen mindestens 28 Tage seit der letzten Impfung verstrichen sein. Geimpft wird Pfizer oder Moderna, unabhängig davon welchen Impfstoff der Patient/die Patientin vorher erhalten hatte. In der ersten Phase werden diese von den Krankenhausabteilungen ermittelt und angerufen.

    Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 01.10.2021

    Was ist zu tun, wenn ich eine Impfung oder Genesungsbestätigung im Ausland erhalten habe?

    Damit das digitale grüne Zertifikat ausgestellt werden kann, muss die Impf- oder Genesungsbestätigung aus dem Ausland in ein bestimmtes Programm eingetragen werden. Dies führt das Team des Dienstes für Gesundheitsvorsorge durch, das über die E-Mail-Adresse greenpass@sabes.it erreicht werden kann.

    Die betreffende Person muss die Impfbestätigung, zusammen mit einem Dokument, das die Anerkennung bescheinigt und einer Eigenerklärung (die in der Folge zugeschickt wird) an greenpass@sabes.it senden. In der Regel wird der Green Pass in weniger als einer Stunde zugeschickt.

    Die Eingabe in die lokale Datenbank sollte auf jeden Fall erfolgen, denn sie ist von Nutzen, damit das Impfzertifikat der Provinz ausgestellt werden kann, welches bis zum Erhalt des Green Passes verwendet werden kann. Die Eingabe ist auch sinnvoll, damit die Anzahl der erhaltenen Impfdosen berücksichtigt wird, falls die Person eine 3. Dosis bekommen sollte.

    Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 01.10.2021